Das Bad Dürrenberger Brunnenfest wurde am 28. Juni während eines Festaktes im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam als eine von 13 Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. 

 

Die Deutsche Unesco-Kommission verlieh den Vertretern der verschiedenen Ausdrucksformen gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg die offiziellen Auszeichnungsurkunden. Mit den Neuzugängen zählt das Verzeichnis nun insgesamt 144 kulturelle Ausdrucksformen wie etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste.

 

„Wir freuen uns sehr über die große Anerkennung“, sagt Christin Popiel, die die Urkunde als Teil der Bad Dürrenberger Delegation in Potsdam entgegennahm, im Anschluss an die Feierlichkeiten. Sie lädt jeden ein, ihre Heimatstadt an der Saale im nächsten Jahr während des Brunnenfestes oder der Landesgartenschau zu besuchen. Neben dem Bad Dürrenberger Brunnenfest, das seit mehr als 250 Jahren in der sachsen-anhaltischen Kleinstadt Bad Dürrenberg (Saalekreis) begangen wird, wurden unter anderem das Singen des Steigerlieds als bundeslandübergreifender Brauch der Bergleute, der Bau und die Nutzung des Spreewaldkahns (Brandenburg), sowie die Gestaltung und traditionell handwerkliche Fertigung der Vorpommerschen Fischerteppiche (Mecklenburg-Vorpommern) neu in das Bundesverzeichnis aufgenommen. 

 

Neben bundesländerübergreifenden Traditionen, wie etwa der Flößerei, sind aus Sachsen-Anhalt bereits die Ströbecker Schachtradition, Finkenmanöver im Harz, der Pfingsttanz in

Mansfelder Grund-Helbra, die Spergauer Lichtmess, der Grasedanz im Harz und die Hallesche Salzwirker-Tradition auf der bundesweiten Liste vertreten. Sechs Kulturformen aus Deutschland stehen auf der Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit.

 

Das jährlich im Juni stattfindende, mehrtägige Bad Dürrenberger Brunnenfest erinnert an die Erschließung der Dürrenberger Solequelle im Jahre 1763. Der Festumzug, die traditionelle Lesung der sogenannten Borlach-Akte (die sich auf den Bergrat Johann Gottfried Borlach bezieht, welcher die Sole entdeckte), die Solemessung und ein gemeinsames Mahl bei Musik und Tanz sind Elemente des Festes, die bis heute bestehen. Trotz der politischen Brüche im 20. Jahrhundert, die zur Einstellung der Salzproduktion und später auch des Kurbetriebs in der Solestadt führten, wurde das Fest nach Ende des Zweiten Weltkrieges wieder zum Leben erweckt und um einige moderne Programmpunkte, etwa die Krönung der Brunnenkönigin oder die Aufführung des Borlach-Spiels, ergänzt. Die Anfänge des Festes lassen sich bis mindestens 1816 zurückverfolgen.

 

Neben Christoph Wulf, dem Vorsitzenden des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland, Marlen Meißner von der Deutschen Unesco-Kommission und der brandenburgischen Kulturministerin Manja Schüle, nahm Christina May, Referentin für Alltagskulturen und immaterielles Kulturerbe beim Landesheimatbund Sachsen-Anhalt, an dem Festakt teil.

„Die Aufnahme des Bad Dürrenberger Brunnenfests in das Bundesweite Verzeichnis ist eine bedeutende Auszeichnung. Sie zeigt, wie sich eine Tradition mit Aktuellem verbinden lässt und eine ganze Stadt zusammenbringt. Auch die Auszeichnung für eine weitere Bergbautradition, Das Singen des Steigerlieds, wird viele Menschen in Sachsen-Anhalt freuen“, ist sich Christina May sicher.
(Foto: LHBSA)